Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen herausgegeben im Feb. 2023 vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs. Die gelieferten Waren inklusive Zubehörteile bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Firma Preis Ges.m.b.H. Bei Zahlungsüberschreitung werden 12,0 % Zinsen p.a. berechnet.

Wird der Preis GmbH oder eines der Preis GmbH verbundenen Unternehmen nach § 189a Z 8 UGB sowie Subunternehmen der Preis GmbH, die Leistung und Lieferung aufgrund unabwendbarer Ereignisse oder höherer Gewalt, insbesondere auch ausgelöst durch das Coronavirus aufgrund von Produktionsausfällen oder wegen Erkrankungen von Mitarbeitern, oder aufgrund der Krisensituation in der Ukraine, auch z.B. durch Ausfälle von Lieferanten von Preis GmbH oder sonstigen Verzögerungen von Materiallieferungen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich gemacht oder erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Etwaige Verzugsfolgen, insbesondere auch Schadenersatzforderungen oder Pönalforderungen können daraus nicht abgeleitet oder geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist die Preis GmbH in diesem Fall einseitig berechtigt vom Vertrag (teilweise) zurückzutreten. Dieses einseitige Rücktrittsrecht der Preis GmbH gilt auch für den Fall, dass die Erfüllung des Vertrages für Preis GmbH unwirtschaftlich wäre, z.B. aufgrund erhöhter Energie oder Materialkosten aufgrund der oben genannten Coronavirus- oder Ukrainekrise oder aufgrund eines sonstigen unvorhersehbaren Ereignisses.